F-Gase Verordnung

Ab dem 01.01.2020 tritt durch die F-Gase das Verwendungs- bzw. Inverkehrbringungsverbot in Kraft.

Dies Betrifft folgende Punkte:

  • Serviceverbot an Anlagen mit einem Kältemittel dessen GWP > 2500 (z.B. R404A) ist und einem CO2-Äquivalent der Kältemittelfüllung größer 40t (bei R404A ca. 10,2 kg Füllmenge).
    Diese Anlagen müssen entweder auf zertifizierte Recyclingware des vorhandenen Kältemittels umgestellt werden oder besser gleich durch uns auf ein geeignetes, alternatives Kältemittel umgestellt werden, dessen GWP kleiner 2500 ist. Grundsätzlich ist nicht das Kältemittel als solches verboten, sondern der Einsatz in den oben genannten Anlagen. In kleineren Anlagen, deren Füllung unter der 40t Grenze CO2 Äquivalent liegt, darf weiterhin das Kältemittel mit einem GWP größer 2500 eingesetzt werden.

  • Inverkehrbringungsverbot von ortsfesten Kälteanlagen mit einem Kältemittel mit einem GWP 2500 oder größer.

Hier muss ab dem 01.01.2020 eine geeignete Lösung mit einem chemischen Kältemittel mit einem entsprechend kleinerem GWP oder ein natürliches Kältemittel gewählt werden. Die Regelung mit der 40t CO2-Äquivalent Grenze wie beim Serviceverbot besteht hier nicht. Das Verbot betrifft in diesem Fall alle Anlagen.

Kälte Klima Müller GmbH steht Ihnen hierzu im Bezug auf Anlagenumstellung oder bei der Planung einer zukunftsgerechten Neuanlage zur Verfügung.

Auch nicht zu Verachten ist die Möglichkeit der Fördermittelbeschaffung zur Energetischen Sanierung Ihrer Anlagen. Auch hier steht Ihnen Kälte Klima Müller GmbH mit Ihrem Partner zur Verfügung.