ENERGETISCHE INSPEKTION GEG 2020 durch Kälte Klima Müller GmbH

  • Am 01.11.2020 ist das Gebäude­energie­gesetz (GEG) in Kraft getreten. Damit werden das Energie­einsparungs­gesetz (EnEG), die Energie­einspar­verordnung (EnEV) und das Erneuer­bare-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem Gesetz gebündelt und modernisiert.

  • Unsere Sachkundigen Mitarbeiter führen die Energetische Inspektion nach GEG 2020 an Ihren Raumluft-Technischen-Anlagen durch. Wir prüfen und bewerten den Stand der Technik Ihrer Klima­anlagen und Ihrer kombinierten Klima- und Lüftungs­anlagen und bescheinigen Ihnen dies nach Anforderungen §75 GEG 2020.

Auf welcher Grund­lage führen wir die Prüfung durch?

  • Für Anlagen > 12 kW Kälte­leistung besteht eine Inspektions­pflicht nach §74 bis §78 des GEG 2020. Hierzu zählen auch Lüftungs­anlagen mit 12 kW Leistung und 4.000 m³/h Luftvolumenstrom.

    Für die erste energetische Inspektion nach §76 des GEG 2020 ist relevant, in welchem Jahr die Klima­anlagen und kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen in Betrieb genommen oder wesentliche Bauteile erneuert wurden:

    Die Inspektion ist erstmals im zehnten Jahr nach der Inbetrieb­nahme oder der Erneuerung wesentlichen Bauteile durchzuführen. Abweichend sind Klimaanlagen und kombinierte Klima- und Lüftungs­anlagen, die am 01. Oktober 2018 mehr als 10 Jahre alt waren und noch keiner Inspektion unterzogen wurden, spätestens bis zum 31. Dezember 2022 erstmals einer Inspektion zu unterziehen.

  • Ausnahme:

    Die Pflicht zur energetischen Inspektion besteht nicht, wenn eine Gebäude­automation und Gebäude­regelung installiert ist und folgenden Umfang erfüllt:

    Den Eigen­verbrauch des Gebäudes kontinuierlich überwacht, protokolliert, analysiert und Anpassungen ermöglicht

Warum Kälte Klima Müller GmbH Ihr Ansprech­partner sein sollte?

  • Wir führen die energetische Inspektion für einfache Klima­anlagen durch, entsprechend Stufe A der DIN SPEC 15240: 2019-03 für Split- und Multi-Split-Klima­anlagen, VRF Klima­anlagen, reine Kaltwasser­anlagen mit einer Nennkälte­leistung für den Kältebedarf bis zu 70 Kilowatt.

  • Wir führen die energetische Inspektion für Klima­anlagen und kombinierte Klima- und Lüftungs­anlagen durch, entsprechend Stufe B der DIN SPEC 15240: 2019-03 für klimatisierte Nutzungs­bereiche und Gebäude, sowie umfangreiche Anlagen­technik mit vielen thermo­dynamischen Funktionen mit einer Nennkälte­leistung für den Kältebedarf von mehr als 70 Kilowatt. Zur Feststellung der Energieeffizienz werden Messungen zu- und abluftseitig je RLT-Gerät für die Parameter Luft­volumenstrom, Wirkleistung an den Ventilatoren, statische Druck­erhöhung soweit möglich durchgeführt.

    Dabei werden Bauteile der Klima­anlagen oder kombinierte Klima- und Lüftungs­anlagen geprüft, die den Wirkungs­grad der Anlage beeinflussen, und der Anlagen­dimensionierung im Verhältnis zum Kühl&shy:bedarf des Gebäudes.

Welchen Mehr­wert hat eine Energe­tische Inspektion?

Wirkungs­grad verbessern

Betriebs­kosten reduzieren

Fehler aufdecken

Einspar­potentiale aufzeigen

Einhaltung der gesetzlichen Pflicht des Anlagen­betreiber

Wir führen die Inspektion an Ihren Anlagen durch und erstellen Ihnen den Anlagen­bezogenen Bericht inkl. DIBT Fall­nummer. So bewahren Sie zum einen die Rechts­sicherheit und zum anderen sparen Sie Betriebs­kosten.

Die Kältetechnik der Kälte Klima Müller GmbH bietet noch viel mehr.

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