ENERGETISCHE INSPEKTION GEG 2020 durch Kälte Klima Müller GmbH
Am 01.11.2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Damit werden das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem Gesetz gebündelt und modernisiert.
Unsere Sachkundigen Mitarbeiter führen die Energetische Inspektion nach GEG 2020 an Ihren Raumluft-Technischen-Anlagen durch. Wir prüfen und bewerten den Stand der Technik Ihrer Klimaanlagen und Ihrer kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen und bescheinigen Ihnen dies nach Anforderungen §75 GEG 2020.
Auf welcher Grundlage führen wir die Prüfung durch?
Für Anlagen > 12 kW Kälteleistung besteht eine Inspektionspflicht nach §74 bis §78 des GEG 2020. Hierzu zählen auch Lüftungsanlagen mit 12 kW Leistung und 4.000 m³/h Luftvolumenstrom.
Für die erste energetische Inspektion nach §76 des GEG 2020 ist relevant, in welchem Jahr die Klimaanlagen und kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen in Betrieb genommen oder wesentliche Bauteile erneuert wurden:
Die Inspektion ist erstmals im zehnten Jahr nach der Inbetriebnahme oder der Erneuerung wesentlichen Bauteile durchzuführen. Abweichend sind Klimaanlagen und kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen, die am 01. Oktober 2018 mehr als 10 Jahre alt waren und noch keiner Inspektion unterzogen wurden, spätestens bis zum 31. Dezember 2022 erstmals einer Inspektion zu unterziehen.
Ausnahme:
Die Pflicht zur energetischen Inspektion besteht nicht, wenn eine Gebäudeautomation und Gebäuderegelung installiert ist und folgenden Umfang erfüllt:
Den Eigenverbrauch des Gebäudes kontinuierlich überwacht, protokolliert, analysiert und Anpassungen ermöglicht
Warum Kälte Klima Müller GmbH Ihr Ansprechpartner sein sollte?
Wir führen die energetische Inspektion für einfache Klimaanlagen durch, entsprechend Stufe A der DIN SPEC 15240: 2019-03 für Split- und Multi-Split-Klimaanlagen, VRF Klimaanlagen, reine Kaltwasseranlagen mit einer Nennkälteleistung für den Kältebedarf bis zu 70 Kilowatt.
Wir führen die energetische Inspektion für Klimaanlagen und kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen durch, entsprechend Stufe B der DIN SPEC 15240: 2019-03 für klimatisierte Nutzungsbereiche und Gebäude, sowie umfangreiche Anlagentechnik mit vielen thermodynamischen Funktionen mit einer Nennkälteleistung für den Kältebedarf von mehr als 70 Kilowatt. Zur Feststellung der Energieeffizienz werden Messungen zu- und abluftseitig je RLT-Gerät für die Parameter Luftvolumenstrom, Wirkleistung an den Ventilatoren, statische Druckerhöhung soweit möglich durchgeführt.
Dabei werden Bauteile der Klimaanlagen oder kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen geprüft, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen, und der Anlagendimensionierung im Verhältnis zum Kühl­:bedarf des Gebäudes.
Wir führen die Inspektion an Ihren Anlagen durch und erstellen Ihnen den Anlagenbezogenen Bericht inkl. DIBT Fallnummer. So bewahren Sie zum einen die Rechtssicherheit und zum anderen sparen Sie Betriebskosten.
Die Kältetechnik der Kälte Klima Müller GmbH bietet noch viel mehr.
Sprechen Sie uns einfach an!